ARBEITSRECHT
Die Einschaltung von Subunternehmern
und ausländischen Werkunternehmern birgt eine Vielzahl von Risiken. Insbe-sondere ist das Arbeitnehmerentsendegesetz zu
berück-sichtigen, wonach der Auftraggeber als Bürge unter anderem für die
Leistung des Mindestlohns in Anspruch genommen werden kann.
Im Rahmen meiner Tätigkeit berate ich
Bauunternehmer bei der Beauftragung von ausländischen Unternehmen und der
Abwehr von Ansprüchen ausländischer Arbeitnehmer. Darüber hinaus vertrete
ich Unternehmung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der
Bundesagentur für Arbeit, der SOKA-Bau sowie der ULAK.
Für arbeitsrechtliche Fragen außerhalb
des Arbeitnehmerent-sendegesetzes insbesondere
auf den Gebieten des Indi-vidualarbeitsrechts
und des Kollektivarbeitsrechts sind meine Kollegen Frau
Rechtsanwältin Hlavacek und Herr Rechtsanwalt Schorler kompetente Ansprechpartner.
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