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ARBEITSRECHT

Die Einschaltung von Subunternehmern und ausländischen Werkunternehmern birgt eine Vielzahl von Risiken. Insbe-sondere ist das Arbeitnehmerentsendegesetz zu berück-sichtigen, wonach der Auftraggeber als Bürge unter anderem für die Leistung des Mindestlohns in Anspruch genommen werden kann.

Im Rahmen meiner Tätigkeit berate ich Bauunternehmer bei der Beauftragung von ausländischen Unternehmen und der Abwehr von Ansprüchen ausländischer Arbeitnehmer. Darüber hinaus vertrete ich Unternehmung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, der SOKA-Bau sowie der ULAK.

Für arbeitsrechtliche Fragen außerhalb des Arbeitnehmerent-sendegesetzes insbesondere auf den Gebieten des Indi-vidualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts sind meine Kollegen Frau Rechtsanwältin Hlavacek und Herr Rechtsanwalt Schorler kompetente Ansprechpartner.

 

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